Kosten
Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker, als Privatliquidation.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Fragen Sie hierzu vor der Behandlung Ihre Krankenkasse, welche Tarife bezüglich einer Heilpraktiker-Behandlung vereinbart sind. Sie müssen damit rechnen, dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt.
Die Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Kosten der Heilpraktiker leider nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen. Bewährt haben sich folgende Versicherungen: Barmenia, Concordia, ERGO, Signal-Iduna.
Es lohnt sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Die Tatsache, dass Heilpraktiker-Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, ist leider für viele Interessierte ein Grund, die Behandlung nicht in Anspruch zu nehmen. Dabei sind die Behandlungskosten in der Regel durchaus überschaubar.
Damit Sie sich im Vorfeld ein Bild davon machen können, welche Kosten im Falle einer Behandlung auf Sie zukommen – hier einige meiner Gebühren:
Homöopath. Erstanamnese (einmalig) je nach zeitl. Aufwand ca. 60 bis 180 Min. – inkl. Repertorisation (= eingehende Suche nach dem passenden Mittel mithilfe der Fachliteratur bzw. auch dem Radar Master-Expert Programm – ohne den Patienten) |
120 bis 280 Euro |
Eingehende Beratung | 25 Euro |
Beratung | 15,50 Euro |
Akupunktur Behandlung (Dauer ca. 90 Min.) | 49,80 Euro |
Homöopatisches Einzelmittel | 3,50 Euro |
Ohr-Akupunktur | 15 Euro |
Sollten Sie noch Fragen haben, so zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.